Turnierordnung

Gedikom-Cup

Sonntag, 1. Juli 2018

B-Juniorinnen  -  SC Kirchenthumbach

1. Ausrichter ist der SC Kirchenthumbach, Jugendabteilung Fußball, Sparte Juniorinnen. Das Turnier ist beim Kreisjugendleiter für Frauen- und Mädchenfußball Herrn Georg Müllner angemeldet und genehmigt. Alle Spiele werden nach den Bestimmungen des Deutschen Fußballbundes und des Bayerischen Fußballverbandes sowie in Ergänzung dieser Turnierordnung ausgetragen.

2. Spielberechtigt sind nur Spieler, welche in Besitz eines gültigen Spielerpasses (max. der Altersstufe der B-Juniorinnen) sind. Vor Beginn des Turniers muss bei der Turnierleitung ein Turnierspielbericht ausgefüllt werden. Die Schiedsrichter führen anschließend eine satzungsgemäße Passkontrolle durch.

3. Alle Spiele stehen unter der Leitung offiziell geprüfter Fußballschiedsrichter. Sämtliche Entscheidungen der Schiedsrichter sind Tatsachenentscheidungen und als solche zu akzeptieren. Einspruch kann beim Vorsitzenden des Kreissportgerichts eingereicht werden (Herrn Lorenz Gebert, Schulstraße 1, 92712 Pirk).

4. Entscheidung über Spielwertung und Punktewertung ergehen ausschließlich durch die Turnierleitung. Einsprüche können nur gegenüber der Turnierleitung mit ausführlicher Begründung eingereicht werden.

5. Anzahl der Spieler: 10 Feldspielerinnen und eine Torfrau, max. 5 Auswechselspielerinnen.

6. Spielmodus: Gespielt wird eine Vorrunde mit 2 Gruppe à vier Teams (Gruppe A und B), ein Halbfinale (im Paarkreuzmodus) und abschließenden Platzierungsspielen.

7. Die Gruppeneinteilung der Vorrunde wird durch die Turnierleitung ausgelost.

8. Tritt in der Vorrunde Punktgleichheit auf, so zählt der direkte Vergleich. Ist auch dieser Identisch, so zählt die Tordifferenz. Tritt auch hier Gleichstand auf, so ist eine Entscheidung durch Strafstoß (5 Schützen pro Mannschaft) herbeizuführen. Bei drei punktgleichen Mannschaften ist aus diesen Mannschaften zuerst eine Sondertabelle aus dem direkten Vergleich zu bilden. Tritt auch hier wieder ein Gleichstand auf wird die Sondertabelle nach den ersten drei Sätzen gewertet.

9. Den Schiedsrichter stehen den in der Jugendordnung vorgesehenen Strafmaßnahmen zu. Gelbe Karten werden nach jedem Turnierspiel gelöscht. Gem. § 20 Abs. 7 JO ist der Feldverweis auf Zeit zulässig. Bei einem Feldverweis auf Dauer (Rot) ist die Spielerin mit sofortiger Wirkung vom gesamten Turnier ausgeschlossen. Die Schiedsrichter befüllen hierzu einen Turnierbericht. Über die Höhe des Strafmaßes entscheidet das zuständige Kreissportgericht.

10. Die erstgenannte Mannschaft hat immer Anstoß und spielt vom Tennisplatz ausgehend in die entgegengesetzte Richtung.

11. Bei ähnlichen oder identischen Trikotfarben beider Mannschaften entscheidet der Schiedsrichter über den Einsatz von farbigen Überziehhemden. Die erstgenannte Mannschaft hat diese zu tragen.

12. Sofern eine Mannschaft nachweislich nicht spielberechtigte Spieler ohne Kenntnis der Turnierleitung einsetzt, kann die Turnierleitung einen Punktabzug verhängen oder die Disqualifizierung anordnen. Bei einer Disqualifizierung werden alle Spiele dieser Mannschaft mit 0:2 Toren gewertet.

13. Der SC Kirchenthumbach übernimmt keine Haftung für Körper- oder/und Sachschäden.

14. Der Veranstalter behält sich Änderungen vor, welche im Sinne des Turnierverlaufs und der teilnehmenden Mannschaften sind (vorrangig Änderung des Spielmodus).

15. Durch die Teilnahme am Turnier werden die vorgenannte Turnierordnung und die Entscheidungen der Turnierordnung anerkannt.

Die Turnierleitung SC Kirchenthumbach